Allgemeine Geschäftsbedingungen des Digital Supporters Club
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Digital Supporters Club, vertreten durch deren Geschäftsführer Jan Hoffmann (im Folgenden: Digital Supporters Club) abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen.
Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Digital Supporters Club stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform. Der Digital Supporters Club ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann dieser die Verträge binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.
1.1 Angebote des Digital Supporters Club erfolgen in Schriftform, per Fax oder in Textform per E-Mail. Sofern nichts anderes angegeben wird, hält sich der Digital Supporters Club an die Angebote 30 Tage lang vom Datum des Angebots an gebunden. Die Annahme des Kunden soll schriftlich oder in Textform erfolgen.
1.2 Der Digital Supporters Club behält sich Änderungen durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingter Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor. 1.3 Zusicherungen von Eigenschaften, von speziellen Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten, Lieferungen und Leistungen, werden erst durch Bestätigung des Digital Supporters Club verbindlich.
2.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat.
2.2 Der Digital Supporters Club ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
2.3 Der Digital Supporters Club ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen eines Erfüllungsgehilfen oder der Hilfe Dritter zu bedienen. Der Digital Supporters Club stellt sicher, dass Dritte über qualifiziertes Fachwissen verfügen und wird diese zur Geheimhaltung verpflichten.
3.1 Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Auslieferung jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Digital Supporters Club technisch umsetzbar, durchführbar und zumutbar sind. Der Digital Supporters Club prüft Änderungsverlangen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit, welches auch in Textform per E-Mail erfolgen kann. Der Kunde trägt die Kosten, die sich aus einer Änderung oder Ergänzung ergeben.
3.2 Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Digital Supporters Club hat sämtliche Arbeitsergebnisse an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
3.3 Soweit diese Änderung einen Mehraufwand bedingt, werden die Vertragsparteien die getroffene Vergütungsvereinbarung anpassen. Ist eine solche Vereinbarung nicht erzielbar, steht dem Kunden ein Recht zur Kündigung dieses Vertrags zu. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung oder Teilleistung wird dem Kunden berechnet und ist entsprechend zu vergüten.
3.4 Der Digital Supporters Club wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn, der Kunde weist den Digital Supporters Club an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Digital Supporters Club dies dem Kunden unverzüglich mit.
5.1 Verbindliche Ausführungsfristen werden in den Einzelverträgen bzw. im Angebot von des Digital Supporters Club bestimmt.
5.2 Erkennt der Digital Supporters Club, dass die Ausführungsfristen (teilweise) nicht eingehalten werden können, hat er den Kunden hiervon unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen und die voraussichtliche Unterbrechungsdauer mitzuteilen. Ist die Dauer der Unterbrechung wesentlich und für den Kunden nicht hinnehmbar, kann dieser den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall sind die anzurechnenden Leistungen zu vergüten.
6.1 Der Kunde hat die Leistungen vom Digital Supporters Club in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten, Computerprogramme und sonstige Mittel zur Verfügung stellen und, soweit erforderlich, dem Digital Supporters Club zu seinen Geschäftszeiten den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und Rechnern ermöglichen (ggf. per Fernzugriff „remote“), soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.
6.2 Der Kunde benennt bei Projekten einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
6.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Digital Supporters Club dadurch seine Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der für die Erbringung der jeweiligen Leistung festgelegte Zeitraum und die etwaig entstandenen Mehrkosten kann der Digital Supporters Club dem Kunden in Rechnung stellen.
7.1 Der Digital Supporters Club teilt die Fertigstellung der Leistungen den Kunden mit, einer förmlichen Abnahmeerklärung des Kunden gegenüber des Digital Supporters Club bedarf es für die Abnahme der erbrachten Leistungen nicht, es sei denn, dies ist in Einzelverträgen vorgesehen. Spätestens nach zwei (2) Wochen und dieser Mitteilung, hat der Kunde die Abnahme zu erklären, oder Abnahme schriftlich unter Angaben von Gründen (siehe 7.3.) zu verweigern. Eine Abnahme ist ebenfalls gegeben, wenn der Kunde die fertiggestellte Leistung oder Teile davon verwendet.
7.2 Die vom Digital Supporters Club erbrachten Leistungen gelten im Übrigen als vom Kunde abgenommen, wenn der Digital Supporters Club dem Kunden die Fertigstellung der Leistung mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung der Leistung, die Abnahme erklärt oder die Abnahme schriftlich verweigert, oder der Kunde die fertig gestellte Leistung oder Teile davon verwendet.
7.3 Die Abnahme darf nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln verweigert werden. Die Verweigerung der Abnahme hat schriftlich gegenüber dem Digital Supporters Club zu erfolgen. In der Abnahmeverweigerung müssen die Gründe, weshalb die Abnahme verweigert wird, so genau beschrieben werden, dass es dem Digital Supporters Club möglich ist, den Mangel aufzufinden und diesen gegebenenfalls beheben zu können.
8.1 Jan Hoffmann bzw. der Digital Supporters Club haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Digital Supporters Club übernommenen Garantie.
8.2 Bei fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Digital Supporters Club der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Dies gilt auch für den entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Ziffer 9 bleibt hiervon unberührt.
8.3 Eine weitergehende Haftung des Digital Supporters Club besteht nicht.
8.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Digital Supporters Club.
8.5 Der Digital Supporters Club übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, dem Digital Supporters Club kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
8.6 Algorithmen-Änderungen jeglicher Form von Suchmaschinen sind nicht vom Digital Supporters Club beeinflussbar. Sollte die organische Sichtbarkeit dadurch betroffen sein, ist der Digital Supporters Club hierfür nicht haftbar und kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
8.7 Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit sämtlicher vom Digital Supporters Club zur Verfügung gestellter Arbeitsergebnisse. Das gilt insbesondere dann, wenn diese gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Ist der Digital Supporters Club mit der Erstellung und Bereitstellung von Bildmaterial beauftragt, übernimmt er keine Haftung für die Verletzung von persönlichkeitsrechtlichen Befugnissen der abgebildeten Personen, sofern nicht anders vereinbart. Digital Supporters Club wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt den Digital Supporters Club von Ansprüchen Dritter frei, wenn er trotz Mitteilung rechtlicher Bedenken auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat. Erachtet der Digital Supporters Club für eine der durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch einen außenstehenden sachkundigen Dritten für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Digital Supporters Club die Kosten hierfür der Kunde.
8.8 Für in Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden haftet der Digital Supporters Club nicht. Er haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.1 Für Mängel der Digital Supporters Club nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Für Inhalt, den der Kunde bereitstellt, ist der Digital Supporters Club nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Digital Supporters Club nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
9.3 Soweit der Digital Supporters Club Lieferungen und Leistungen an den Kunden erbringt, ist der Kunde verpflichtet, die angelieferten Gegenstände bzw. Arbeitsergebnisse unverzüglich zu untersuchen und evtl. Mängel unverzüglich zu rügen. Mit der Anlieferung bei dem Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
9.4 Soweit es sich bei den Leistungen vom Digital Supporters Club um kauf- oder werkvertragliche Leistungen handelt, übernimmt der Digital Supporters Club die Gewährleistung für die vereinbarte Beschaffenheit für die Ware bzw. das Werk nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. bzw. §§ 633 ff. BGB.
12.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug und richten sich nach dem jeweiligen Angebot. 12.2 Die Vergütungen sind mit Erbringung der Leistung durch den Digital Supporters Club und nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung sofort fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
12.4 Der Digital Supporters Club behält sich vor, die Rechnungsstellung auf elektronischem Weg per E-Mail zu erbringen. Auf Anforderung wird der Digital Supporters Club die Rechnung postalisch versenden.
12.5 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Digital Supporters Club den entsprechenden Betrag rückerstatten.
15.1 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind, sofern es sich dabei um Werke handelt, als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben beim Digital Supporters Club. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Digital Supporters Club weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
15.2 Der Digital Supporters Club räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches, auf den Zeitraum der Verwendung beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von des Digital Supporters Club. Weitergehende Rechteeinräumungen bedürfen einer individuell zu treffenden Abrede und sind gesondert zu vergüten. Der Digital Supporters Club bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
15.3 Der Digital Supporters Club ist berechtigt, die Leistungsergebnisse zu branchenüblichen Referenzzwecken – z.B. auf ihrer Internetseite – zu verwenden, solange der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt ebenfalls, sofern der Digital Supporters Club mit der Erstellung und Bereitstellung von Bildmaterial beauftragt ist. Des Weiteren verbleiben Belegexemplare von haptischen Medien und Printexemplaren zu Referenz- und Archivierungszwecken sowie zur Qualitätssicherung (z.B. Farbabgleich) beim Digital Supporters Club. Ferner ist der Digital Supporters Club berechtigt, auf von ihm erstellten Webseiten und webbasierte Softwarelösungen das Firmenlogo des Digital Supporters Club, sowie den Hinweis „erstellt durch“ mit hinterlegtem Link zur Webseite des Digital Supporters Club auf der erstellten Webseite zu platzieren.
15.4 Jan Hoffmann Digital Supporters Club ist berechtigt, bei der Erstellung von Bildmaterial für den Kunden Gebäude und Firmengelände des Kunden zu betreten und hiervon Aufnahmen zu fertigen. Der Digital Supporters Club ist zudem berechtigt, diese Aufnahmen zur Eigenwerbung zu verwenden und die Aufnahmen hierfür beispielsweise auf den Internetseiten oder sonstigen Werbematerialien des Digital Supporters Club zu veröffentlichen.
16.1 Der Kunde räumt Digital Supporters Club für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Digital Supporters Club für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Digital Supporters Club ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Digital Supporters Club ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
16.2 Digital Supporters Club sichert die Daten des Kunden auf dem von Digital Supporters Club verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren.
16.3 Wenn und soweit der Kunde auf den vom Digital Supporters Club technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
16.4 Sofern der Kunde des Digital Supporters Club personenbezogene Daten zur Verfügung stellt (z.B. zur Durchführung von E-Mail Kampagnen), gewährleistet der Kunde, dass die Daten zum jeweils zugrunde liegenden Zweck vom Digital Supporters Club verarbeitet werden dürfen und die entsprechenden Vorgaben der DSGVO (Rechtsgrundlagen) eingehalten wurden.
17.1 Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen getrennter Vereinbarung und sind kostenpflichtig und erfordern ein separates Angebot.
17.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit vereinbar, der Geschäftssitz des Digital Supporters Club.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Die Beauftragung von Agenturleistungen erfolgt durch Einzelaufträge. DerDigital Supporters Club erbringt die in den Einzelaufträgen jeweils beschriebenen Leistungen. Preise, Details und Konditionen der einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
1.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Digital Supporters Club die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
1.2 Soweit der Kunde dem Digital Supporters Club Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.
1.3 Vor der Erbringung von Einzelaufträgen ist der Digital Supporters Club verpflichtet, dem Kunden einen detaillierten Vorschlag in Text- oder Schriftform, der insbesondere auch einen Kostenplan enthält, für die Erbringung der Leistungen zu unterbreiten. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als 10 Werktage, Digital Supporters Club mitzuteilen, ob er einen ihm vom Digital Supporters Club unterbreiteten Einzelauftrag zur Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen / Agenturleistungen mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.
1.4 Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn diese schriftlich durch Gegenzeichnung des Kunden angenommen werden.
1.5 Nimmt der Kunde den vom Digital Supporters Club vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung des mit dem Einzelauftrag vom Digital Supporters Club verbundenen Kostenvoranschlags.
2.1 Der Digital Supporters Club räumt dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang ein, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Ohne ausdrückliche Regelung gilt im Zweifel Ziffer 15 der AGB.
2.2 Zieht der Digital Supporters Club zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags und der Auftragserteilungen nötig sind, zu nehmen. Der Digital Supporters Club wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren.
2.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Digital Supporters Club.
2.4 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei der Agentur.
3.1 Wenn der Digital Supporters Club für den Kunden Bilder kauft oder einer Druckerei Druckaufträge erteilt oder in anderer Weise mit Dritten für den Kunden kontrahiert, ist der Digital Supporters Club gegenüber der Bildagentur oder der Druckerei oder weiteren Dritten lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen bzw. Unternehmen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
3.2 Ferner übernimmt der Digital Supporters Club keine Gewähr für Qualität und Beschaffenheit der fertigen Produkte von Druckereien.
4.1 Der Digital Supporters Club gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Im Falle einer Rechtsverletzung stellt der Digital Supporters Club den Kunden von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei. Der Kunde wird den Digital Supporters Club unverzüglich von der Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren, ihm sämtliche Entscheidungen über die wesentlichen Verteidigungsmaßnahmen überlassen und ohne Zustimmung des Digital Supporters Club kein Anerkenntnis abgeben und keinen Vergleich über die geltend gemachten Ansprüche schließen.
4.2 Der Digital Supporters Club ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
4.3 Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche Rechte, insbesondere Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an den Werken, welche er der dem Digital Supporters Club zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung stellt, allein und uneingeschränkt zur Verfügung berechtigt ist und dass er bisher keine diesem Vertrag entgegenstehende Verfügung getroffen hat und auch nicht treffen wird. Der Kunde stellt den Digital Supporters Club insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.